AKNB Mitglied werden |
Sie beschäftigen sich aktuell mit dem Gedanken, gemeinsam mit den Böllerschützen Ihres Schützenvereins oder sonstigen Böllerschützen eines Traditions-, Heimat- oder Kriegervereins dem AKNB - Bundesverband der Böllerschützen e.V. - beizutreten?
Auf dieser Seite wollen wir allen traditionsbewußten Böllerschützen die Möglichkeit geben, sich über den Nutzen einer Mitgliedschaft im AKNB - Bundesverband der Böllerschützen - zu informieren, denn unser wichtigstes Argument ist der vergleichsweise geringe Jahresbeitrag, der seit dem 1.1.2014 bei nur 3,- Euro pro Mitglied liegt!
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben!
Dem Arbeitskreis Nordbayerischer Böllerschützen e.V. - Bundesverband der Böllerschützen (AKNB) können nur Böllerschützengruppen mit mindestens drei Mitgliedern beitreten, unabhängig davon, ob sie Rechtsfähigkeit besitzen oder nicht. Ziele und Vereinszweck der Mitgliedsvereine dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung des AKNB stehen.
Neben dem
Vorteil dieses äußerst geringen Jahresbeitrags ist durch die Mitgliedschaft
im AKNB auch der Versicherungsschutz von Nutzen, da jedes Mitglied -
unabhängig vom jeweiligen Landesverband - automatisch den Haftpflicht-Versicherungsschutz
des AKNB - Bundesverband der Böllerschützen - genießt, auch
wenn keine Mitgliedschaft zu einem Schützenverein besteht.
Eine attraktive und interessante Option für Mitglieder zahlreicher Heimat-
oder Soldaten- und Kriegervereine, die die Kultur des traditionellen Böllerschiessens
pflegen und mit Leidenschaft betreiben.
Der AKNB - Bundesverband der Böllerschützen - tritt seit Jahren für
die Abschaffung der Pflicht zum turnusmäßigen Wiederholungsbeschuss
für bereits erfolgreich beschossene Böllergeräte (Hand-, Schaft-,
Standböller und Kanonen) ein, sofern diese Geräte seit dem Erstbeschuß
NICHT durch eine nachträgliche Vergrößerung des in der letztgültigen
Beschußbescheinigung angegebenen Kalibers oder Pistonträger und der
Ladedaten verändert wurden!
Durch eine Mitgliedschaft im AKNB - Bundesverband der Böllerschützen
- steigen die Chancen des Bundesverbandes, den Gesetzgeber ggf. davon zu überzeugen,
dass keine Notwendigkeit zur Beibehaltung dieser willkürlichen Praxis
besteht!
Die vom Gesetzgeber aktuell leider noch immer geforderte und von den Beschussämtern
relativ uneinheitlich praktizierte Wiederholungsprüfung ist definitiv nicht
notwendig, um den weiterhin Wiederholungsbeschuß zu fordern, wenn nach
der letzten erfolgreichen Beschussprüfung keine Veränderung des Kalibers
stattgefunden hat! Dies kann als reine Geldschneiderei angesehen werden, die
keineswegs dazu beiträgt, das Böllerschiessen sicherer zu machen!
Erfolgreich beschossene Schusswaffen (z.B. Flinten, Büchsen, Revolver oder
Pistolen) müssen ohnehin nicht wiederholt beschossen werden, sofern keine
wesentlichen Teile daran verändert wurden.
Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auch auf die europaweit uneinheitliche
Regelung des Böllerschiessens Bezug genommen, denn in Ländern wie
Österreich, Spanien oder Italien ist der Wiederholungsbeschuß unbekannt
und noch auch nie gefordert worden!
Der AKNB - Bundesverband der Böllerschützen - hat seit mehr als
5 Jahren bereits eine stattliche Geldprämie von 1000,- Euro für denjenigen
ausgelobt, der dem AKNB einen nachweislich erfolgreich beschossenen und nachträglich
nicht veränderten Böller präsentiert, dessen Rohr oder Lauf durch
regelkonformen Gebrauch zerstört wurde!
Die Mitgliedschaft im AKNB
bietet unseren Mitgliedsvereinen im Rahmen unserer Versammlungen ein Forum zum
Gedankenaustausch und für Anregungen, um die Tradition des Böllerschiessens
aufrecht zu erhalten, um die Sicherheit zu steigern und um den Fortbestand des
Böllerschiessens zu bewahren.
Deshalb würden wir die Aufnahme Ihres Vereins oder Ihrer Böllergruppe
in unserem Bundesverband sehr begrüßen.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an das Präsidium
erforderlich.
Gemäß §4 Abs.5 der Satzung können Einzelpersonen dem AKNB als fördernden Mitglied
beitreten. Dazu ist im Aufnahmeformular statt des Vereinsnamens "förderndes
Mitglied" einzutragen.
Die Satzung
und der Aufnahmeantrag
stehen als ausfüllbare PDF-Datei zum Download bereit, der Aufnahmeantrag
auch als Worddokument
mit Eingabefeldern..