Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen

Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht beschlossen.

Mit den Neuregelungen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verbessert. Die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände - sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen - wird angemessen begrenzt.
Weiter wird die Möglichkeit geschaffen, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen.

Mehr darüber finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz. Den Leitfaden können Sie über diesen Link herunterladen oder in gedruckter Form kostenlos bestellen.

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