Verdämmen mit Quarzsand

In einem Schreiben vom 13.09.2004 an Böllerschützengruppierungen in Unterfranken hat Herr Gewerbedirektor Dipl.-Ing. Gafert zum Verdämmen mit Quarzsand Stellung genommen. Da dieses Thema wohl für alle Böllerschützen wichtig ist, hat uns das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg dieses Schreiben zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Nachfolgend nun der Wortlaut - die wichtigen Passagen haben wir hervorgehoben.

... wie dem Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg als Prüfungsamt im nordbayerischen Raum für Böllerschützen bekannt wurde, soll in letzter Zeit häufig als Verdämmung beim Laden von Böllergeräten Quarzsand verwendet worden sein.

Sowohl aufgrund der Sicherheitsregeln des bisherigen Böllerhandbuches wie auch der in den nächsten Tagen neu erscheinenden Neuauflage dieser Sicherheitsregeln (Anmerkung: Das Handbuch ist seit Anfang November verfügbar) ist diese Art der Verdämmung nicht sicherheitsgerecht; ebenso wurde dies auch nicht in den Prüfungsveranstaltungen des Amtes bzw. der staatlich anerkannten Lehrgangsträger gelehrt.
Eine Nachfrage beim Beschussamt München hat die Unzulässigkeit der Verdämmung mit diesem Stoff bestätigt, da im Falle eines Unfalles der Quarzsand die entsprechende Wirkung einer vergleichbaren Schrotladung hätte.

Weiterhin muss darauf verwiesen werden, dass durch eine derartige Verdämmung deren Bewegungsenergie einen solchen Wert erreicht, dass das Böllergerät zur Schusswaffe wird und damit unter den Geltungsbereich des Waffengesetzes fällt! Da Böllerschützen für diese Tätigkeit keine Erlaubnis besitzen, stellt dies eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit dem Waffengesetz dar
. Aufgrund einer Bestrafung - bzw. auch einer diesbezüglichen Ermittlung - ist nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften eine Zuverlässigkeit im Sinne des Sprengstoff- wie auch des Waffenrechts als nicht mehr gegeben anzusehen, was den Widerruf u.a. von Erlaubnissen nach vorgenannten Rechtsvorschriften zur Folge hätte.

Falls seitens der Böllerschützen trotzdem noch eine Verdämmung für erforderlich gehalten wird, die objektiv aus akustischen Gründen nicht erforderlich ist und zu keinem höheren Schalldruck führt, so lassen die neu erschienenen Sicherheitsregeln ausdrücklich als Verdämmung nur Korken zu! Außerdem wäre noch darauf zu verweisen, dass die Verwendung von Quarzsand eine stark schmirgelnde Wirkung im Bereich des Laufes hätte ...


Das Original des Schreibens steht als PDF-Datei zum Download bereit. Klicken Sie hier...


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