Herbstversammlung (60. Delegiertenversammlung)
am Samstag, 6. November.2010 in Röthenbach

Zur Herbstversammlung 2010 konnte Vizepräsident Udo Billenstein konnte neben zahlreich erschienen Delegierten auch Herrn Dieter Quast (2. Bürgermeister der Stadt Röthenbach - der auch in Vertetung von Landrat Armin Kroder erschienen war), den 2. Landesschützenmeister des BSSB Jürgen Sostmeier, den 3. Bezirksschützenmeister des MSB Herrn Karlheinz Stauder, Landesböllerreferent Werner Kammermeier, weitere Bezirks- und Gauböllerreferenten und den Referenten des Nachmittags, Herrn Hermann Wild von der Regierung von Mittelfranken - Gewerbe-aufsichtsamt Nürnberg, begrüßen.

Ein neuer Mitgliedsverein konnte leider nicht begrüßt werden. Aktuell gehören dem AKNB nun 69 Mitgliedsvereine mit insgesamt 918 Mitgliedern, darunter 837 aktive Böllerschützen, an.


Präsident Eberhard Schultz ging zu Beginn seines Berichts - aus dem hier nur die wichtigsten Punkte aufgeführt werden - noch einmal auf die Bemühungen des AKNB um den Wegfall oder einen längeren Zyklus bei den Wiederholungsprüfungen ein. Es wies darauf hin, dass es auch davon abhängt wieviel Böller beanstandet werden - je weniger das sind, desto besser stehen unsere Chancen.
Er appellierte daher an alle Kommandanten und Schussmeister in Ihrer Gruppe darauf hinzuwirken, dass die Zündlochbohrung (für Hand und Schaftböller sind 1,4mm (max. 1,5mm), für Standböller und Kanonen 1,8mm (max. 2,0mm) zulässig.) und die Laderaste vorher überprüft und keine angerissenen und verrosteten Kartuschen vorgelegt werden. Wie beim TÜV macht es auch beim Beschuss keinen guten Eindruck, wenn der Böller total verdreckt vorgeführt wird.

Wenn man sich alle Unfälle der letzten Zeit vor Augen hält, war fast immer die Nachlässigkeit des Schützen und kein Mangel am Gerät die Ursache.

Er wies darauf hin, dass nach der Fassung der Versicherungsbedingungen vom September 2009 Böllerschießen und auch der Umgang mit Pulver nur dann versichert ist, wenn die Anlässe durch die Bayerische Böllerschützen-ordnung abgedeckt sind. Auch wenn das kommerzielle Böllern damit eingedämmt werden sollte, bei Veranstaltungen, die nicht in der Böllerschützenordnung genannt sind, können für BSSB-Vereine durchaus Probleme entstehen. Er empfahl daher, bei nicht eindeutig geregelten Fällen beim BSSB schriftlich anzufragen. Ob der BSSB seinen Vereinen mit der aktuellen Regelung etwas Gutes tut, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Da eigentlich sollte jeder Böllerschütze auch auf eine Privat-Haftpflichtversicherung zurückgreifen können sollte, empfahl er beim Versicherer nachzufragen, ob mit zugelassene Verwendung von Böllergeräten und der behördlich genehmigte Erwerb, Umgang und die Beförderung von Schwarzpulver zum Böllern mitversichert ist.

Weiter berichtete der Präsident über ein Treffen mit der BSSB-Führung zur Auslotung von Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit dem 1. LSM Wolfgang Kink, 2. LSM Jürgen Sostmeier, 1. Landesschriftführer Hans-Peter Gäbelein und dem neuen Geschäftsführer Alexander Heidel, das am 11. Oktober in Ebenried bei Allersberg stattfand. Der AKNB war durch Eberhard Schultz, Udo Billenstein, Hubert Bauer und Reinhard Maag vertreten. Wir waren uns einig, dass ein miteinander reden mehr Sinn macht als Schreiben und dass beide Seiten von einem ordentlichen Gespräch profitieren können.
Auf das Ergebnis des Gesprächs wurde aber nicht näher eingegangen, da nach reiflicher Überlegung und nach Aussprache im Beirat weiterer Gesprächsbedarf besteht. Es wäre sicher im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit, wenn Vertreter des AKNB, wie auch die der Weihnachts-schützen an den Sitzungen der Böllerreferenten in Hochbrück teilnehmen könnten.

Für den Fall, dass die weiteren Gespräche ergebnislos verlaufen sollten, werden wir dafür Sorge tragen, dass sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer des Nordbayerischen abgesichert sind.

Auch im nächsten Jahr wird das Beschussamt Mellrichstadt ab Ende März externe Wieder-holungsprüfungen durchführen. Nach Auskunft von Herrn Omert wird bis auf Widerruf keine Sichtprüfung mehr durchgeführt. Da nun alles geschossen werden muss, kommen durch den nun höheren Zeitbedarf Mehrkosten von ca. 10,- € auf uns zu. Ein Grund mehr, den Wegfall oder eine längere Frist anzustreben.

Bei der Jahreshauptversammlung im Frühjahr 2011 stehen wieder Wahlen an. Bei dieser Gelegenheit soll auch die Satzung, wie es heute so schön heißt "angepasst" werden.


Im Anschluss an die Berichte stellte Herr Hermann Wild von der Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg die aktuellen Änderungen im Sprengstoffrecht vor, die wohl auch in die Neufassung der "Sicherheitsregeln für Böllerschützen" eingehen werden.

Hier die wichtigsten Punkte:

 - Im nichtgewerblicher Bereich kann die höchstzulässige Masse auf mehrere Räume gleicher Art verteilt werden, sie darf jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden. In einem nicht bewohnten Raum (früher unbewohnter Raum) beträgt die Lagermenge max. 1 kg (NEM), in einem Gebäude ohne Wohnraum (früher unbewohntes Nebengebäude) - Lagermenge max. 3 kg (NEM)
Die Lagermengen sind mit altem Recht identisch.

 - Böllerpulver und Anzündhütchen nur in geeigneten Räumen mit Druckentlastung (z. B. Fenster) aufbewahren. Diese dürfen nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen, z. B. Gerätekammern, Vorratsräume, Keller- und Dachräume.
Stehen keine Räume mit Druckentlastungsfläche zur Verfügung, muss die Menge um die Hälfte gemindert werden. (50 % !!!)
In Mehrfamilienhäusern sind Keller-und Dachräume nur dann geeignet, wenn diese feuerhemmend von den übrigen Räumen abgetrennt sind.

 - Ungeeignetfür die Aufbewahrung von Böllerpulver sind z. B.: Gänge, Flure, Treppenhäuser, Kleiderablagen, Heizräume, Heizöllagerräume, Ställe.

 - Bei der Aufbewahrung sind die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Diebstahl und unbefugte Entnahme zu verhindern, z. B. Holzkiste, Behältnis aus Stahl (handelsübliche Kassetten, Wand- oder Panzerschränke). Lagermöglichkeit besteht auch in Stahlschränken, die gegen Diebstahl und unbefugte Entnahme gesichert sind in Kellerlichtschächten, die nicht auf öffentliche Straßen führen, in außenliegenden Kellerzugängen, auf Balkonen, in oder an einer Außenwand (angrenzender Raum darf nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen) - Max. Lagermenge 1 Kg (NEM).

Die Schutzvorschriften (§24 SprengG (1)) besagen: Die verantwortlichen Personen haben bei dem Umgang und dem Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Beschäftigte und Dritte vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüterzu schützen, soweit die Art des Umgangs oder des Verkehrs dies zulässt. Sie haben hierbei die vom Hersteller oder die von einer auf Grund dieses Gesetzes bestimmten Stelle festgelegten Anleitungen zur Verwendung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik anzuwenden. (z.B. Böllerhandbuch)

Herr Wild gab auch Einen Ausblick auf das aktualisierte Böllerhandbuch, das künftig nicht mehr als Druck in DIN A6-Format vorliegen wird - die Veröffentlichung erfolgt als zum Download im Internet (noch nicht veröffentlicht!).

Änderungen und Ergänzungen im Böllerhandbuch:

 - Bei Hand- und Schaftböllern sind künftig als Vorlage nur Kork oder sehr leichte, weiche und nicht brennbare Materialien zulässig. Das Verbot „Verdämmen mit Weichholz“ wurde nicht mehr aufgenommen!

 - Mit Böllern dürfen nur Personen schießen, die eine gültige Erlaubnis nach §27 SprengG besitzen…
Der Umgang im Sinne des SprengG umfasst u. a. das Verwenden. Auch das Abschießen von Böllern ist dem „Umgang“ zuzurechnen, so dass ein geladener Böller nur berechtigten Personen im Sinne des Sprengstoffrechts und nicht Zuschauern übergeben werden darf.

 - Für das Zünden mit Lunte (früher im Böllerhandbuch als nicht zulässig vermerkt!!) gilt: Lunten-zündung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (z. B. nachgewiesene Fachkunde, entsprechend zugelassene Böller, besondere Schutzmaßnahmen).

 - Nicht zulässig sind Böller mit Bajonettverschlüssen.

Für Standböller (ein-und mehrrohrig) sollten zur besseren Erkennbarkeit optisch auffällige Abzugsleinen (10 m), wie beispielsweise dickere und leuchtfarbene verwendet werden.


Im Rahmen der Ehrungen wurde Jürgen Alt, Kommandant der Böllerschützen des SV Bavaria Kersbach mit der Ehrennadel in Silber ausgezeichnet. Auf besonderen Wunsch wurde 1. Abteilungsleiter Clemens Weigert uns 2. Abteilungsleiter Dirk Tamme von den Burgschützen Kallmünz die Kommandantennadel des AKNB offiziell überreicht.


Alles Weitere ist dem Sitzungsprotokoll, das detailliert auf die einzelnen Punkte eingehen wird, zu entnehmen. Zum Download des Protokolls klicken Sie hier...

Zur Bildergalerie klicken Sie hier...

 


[ Zurück zu Aktuelles ]    [ Home ]